Als zentrale Stelle für die Behandlung von übergreifenden Sicherheitsvorfällen unterstützt das CERT M-V die Landes- und Kommunalverwaltung bei der Abwehr von Cyberbedrohungen. Es bewertet aktuelle Sicherheitslagen, informiert über neue Schwachstellen und Angriffsmethoden und koordiniert die Behandlung von Sicherheitsvorfällen. Ziel ist es, Schäden möglichst früh zu verhindern oder deren Auswirkungen zu begrenzen. Seit Februar 2026 wird das CERT M-V in Kooperation zwischen dem Ministerium für Finanzen und Digitalisierung MV sowie der DVZ M-V GmbH betrieben. Verantwortlich für das CERT ist das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung MV. Das DVZ unterstützt den operativen Betrieb und begleitet den Aufbau maßgeblich. Wie diese Arbeit in der Praxis aussieht und welche Herausforderungen dabei zu bewältigen sind, erläutern Martin Möller (Sachgebietsleiter IT-Security im DVZ) und Steffen Utecht (Gruppenleiter CERT M-V im DVZ) im Interview.
Welche Aufgaben übernimmt das CERT M-V konkret?
Möller: Ein großer Teil unserer Arbeit besteht darin, aktuelle Bedrohungen im Blick zu behalten und die richtigen Informationen zur richtigen Zeit an die richtigen Stellen zu bringen. Dazu gehören Warn- und Alarmmeldungen, die zentrale Meldestelle für Sicherheitsvorfälle und die Unterstützung bei deren Behandlung. Gleichzeitig beobachten wir, welche neuen Schwachstellen oder Angriffsmethoden relevant werden könnten und welche Auswirkungen sie auf die Landes- und Kommunalverwaltung haben könnten.
Steffen Utecht: Unser Anspruch ist es, nicht erst zu reagieren, wenn etwas passiert ist, sondern Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen. Perspektivisch wollen wir das CERT M-V deshalb um weitere Leistungen wie Schwachstellenmanagement, Bedrohungsanalysen und forensische Unterstützung erweitern.
Viele verbinden ein CERT ausschließlich mit Cyberangriffen. Greift diese Vorstellung zu kurz?
Utecht: Ja, definitiv. Natürlich unterstützen wir bei akuten Sicherheitsvorfällen und Cyberangriffen. Ein großer Teil unserer Arbeit besteht aber aus Prävention und Lagebeobachtung. Wir verfolgen aktuelle Sicherheitswarnungen, analysieren neue Schwachstellen und bewerten, welche Entwicklungen für die Landes- und Kommunalverwaltung relevant sein könnten. Im Idealfall erkennen wir Risiken, bevor daraus überhaupt ein Sicherheitsvorfall entsteht.
Möller: Dabei geht es längst nicht mehr nur um klassische Hackerangriffe. Zunehmend beobachten wir hybride Bedrohungen, bei denen digitale Angriffe mit anderen Methoden kombiniert werden. Das können beispielsweise manipulierte oder KI-generierte Videos im Umfeld von Wahlen sein, die gezielt zur Desinformation eingesetzt werden. Aber auch vermeintlich einfache Betrugsmaschen wie geänderte Bankdaten auf Rechnungen können erhebliche Auswirkungen haben. Solche Entwicklungen zeigen, dass Cybersicherheit heute weit mehr umfasst als den Schutz von IT-Systemen allein.
Seit Februar befindet sich das CERT M-V im Kooperationsbetrieb. Was bedeutet das konkret?
Möller: Mit dem Kooperationsbetrieb wurden die zentralen Leistungen des Basisbetriebs dauerhaft etabliert. Dazu gehören insbesondere die Erreichbarkeit der Meldestelle, der Warn-, Informations- und Alarmierungsdienst sowie die Unterstützung bei der Behandlung von Sicherheitsvorfällen und die Technologieüberwachung. Gleichzeitig schaffen wir die Grundlagen für den weiteren strategischen Ausbau des CERT M-V.
Welche Herausforderungen begegnen Ihnen im Alltag besonders häufig?
Möller: Die Bedrohungslage verändert sich sehr dynamisch, sodass wir relevante Informationen schnell bewerten und daraus die richtigen Handlungsempfehlungen ableiten müssen. Dabei geht es nicht nur darum, technische Entwicklungen im Blick zu behalten, sondern auch deren tatsächliche Relevanz für die Landes- und Kommunalverwaltung einzuschätzen.
Utecht: Eine besondere Herausforderung besteht zudem darin, dass wir keinen vollständigen Einblick in sämtliche IT-Systeme der Landes- und Kommunalverwaltung haben. Umso wichtiger sind funktionierende Meldewege, ein enger Austausch und die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort. Ein weiterer Punkt ist, dass neue gesetzliche und organisatorische Regelungen eingeführt wurden, während bestehende Strukturen teilweise noch fortgeführt werden. Diese Doppelstandards müssen im Alltag berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden.
Welche Bedeutung hat das Informationssicherheitsgesetz für die Arbeit des CERT M-V?
Möller: Das Informationssicherheitsgesetz schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Informationssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern und stärkt unter anderem die Rolle des CERT M-V. Es konkretisiert beispielsweis die Anforderungen an Zusammenarbeit, Meldewege und Sicherheitsprozesse und schafft damit klare Zuständigkeiten und Strukturen. Für unsere Arbeit ist außerdem wichtig, dass das Gesetz festlegt, welche Daten durch das CERT M-V verarbeitet werden dürfen. Dadurch erhalten wir die notwendige rechtliche Grundlage, um Sicherheitsvorfälle zu bewerten und Informationen im Rahmen der Vorfallsbehandlung auszutauschen.
Wo soll das CERT M-V in fünf Jahren stehen?
Möller: Die strategische Ausrichtung des CERT M-V mit seinen Aufgaben, Kompetenzen und seinem Fähigkeitsprofil wird vom Chief Information Security Officer (CISO M-V) vorgegeben. In den kommenden zwölf Monaten werden wir gemeinsam daran arbeiten, das CERT M-V zu einem leistungsfähigen und stark vernetzten Kompetenzzentrum für Cybersicherheit weiterzuentwickeln. Dazu gehören verbesserte Prozesse, ein höherer Automatisierungsgrad beispielsweise im Warn- und Informationsdienst oder komplexere Verfahren in Incident Response und Schwachstellenmanagement. Gleichzeitig wollen wir die Zusammenarbeit innerhalb der Landes- und Kommunalverwaltung, in bundesweiten CERT-Verbünden und mit dem künftig entstehenden Landes-SOC – dem Security Operations Center – weiter ausbauen, um die verschiedenen Strukturen eng miteinander zu verzahnen und Synergien bestmöglich zu nutzen. Darüber hinaus möchten wir technologische Entwicklungen frühzeitig aufgreifen und in unsere Arbeit einbinden. Am Ende geht es darum, dass Land und Kommunen auch künftig handlungsfähig bleiben und Cyberbedrohungen wirksam begegnen können.
Mit dem Informationssicherheitsgesetz haben wir die Informationssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern auf eine neue Grundlage gestellt. Das CERT M-V nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein. Während es bislang vor allem innerhalb der Landesverwaltung wirkte, verfolgen wir heute einen deutlich breiteren Ansatz und binden auch die kommunale Ebene ein. Gleichzeitig fungiert das CERT M-V als Schnittstelle zu anderen Bundesländern und zum Bund. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist dabei die enge Zusammenarbeit mit den IT-Dienstleistern der Landesverwaltung sowie der Kommunen. Als zentraler IT-Dienstleister des Landes verfügt das DVZ über umfangreiches technisches Know-how und betreibt große Teile der digitalen Infrastruktur. Durch die gemeinsame Arbeit im CERT M-V können wir Fachwissen, operative Erfahrung und kurze Abstimmungswege miteinander verbinden. Gerade in der Cyber- und Informationssicherheit ist Geschwindigkeit entscheidend. Informationen müssen schnell geteilt, bewertet und in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Mit dem CERT M-V schaffen wir dafür die notwendigen Strukturen und stärken die Sicherheitsarchitektur Mecklenburg-Vorpommerns nachhaltig.
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