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IT-Ausschreibungen aus MV
Direktaufträge und vereinfachte Vergabeverfahren
Mit der am 03.03.2026 in Kraft getretenen „Ersten Verordnung zur Änderung der VgMinArbV M-V“ erfolgte eine deutliche Anhebung der Wertgrenzen für die Erteilung von Direktaufträgen für Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 EUR/netto, sowie u. a. für vereinfachte Vergabeverfahren für sonstige Liefer- und Dienstleistungen (Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte aktuell bis 216.000 EUR/netto).
Wenn Sie bei zukünftigen Direktaufträgen, beschränkten Ausschreibungen oder Verhandlungsvergaben berücksichtigt werden möchten, freuen wir uns über die Einreichung Ihres Firmenprofils.
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