
Grundsteuererklärung 2022 – Warum?
Gerechter, unkomplizierter, verfassungsfest: Im November 2019 einigten sich Bund und Länder auf das Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer. Die Neuberechnung ist damit ein wichtiger Schritt für die steuerliche Gleichberechtigung, gleichzeitig aber auch ein Großprojekt. Denn allein in Mecklenburg-Vorpommern müssen dafür ca. 1,2 Millionen Einheiten des Grundbesitzes neu bewertet werden.
„Die Grundlage dieser Neubewertung bildet die Grundsteuererklärung. Diese muss von jedem Grundstückseigentümer bzw. von jeder Grundstückseigentümerin zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Unsere Finanzämter arbeiten schon jetzt auf Hochtouren, damit diese Mammutaufgabe gelingen kann“, erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue.
Die Grundsteuererklärung muss über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Um das Ausfüllen des Formulars so einfach wie möglich zu gestalten, hat das Finanzministerium das DVZ damit beauftragt, wichtige Grundsteuerdaten über ein Portal bereitzustellen. Im Datenportal Grundsteuerreform M-V können die Bürger*innen wesentliche Angaben für ihre Grundsteuererklärung herunterladen – kostenlos und innerhalb weniger Minuten.
Suchen, auswählen, ausdrucken
Das Portal ist in zwei Bereiche unterteilt, die einmal Daten zum Grundvermögen sowie Daten zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zur Verfügung stellen. Die Nutzer*innen können Grundstücke über verschiedene Wege auswählen: Entweder sie suchen diese direkt auf der Karte oder über die Filterfunktion oder sie geben eine Adresse oder Ortsbezeichnung in die Suchleiste ein. Die Auswahl von mehreren Flurstücken ist möglich und bei Personen erforderlich, deren Grundstück über mehrere Flurstücke verläuft. Nach der Auswahl können die Nutzer*innen die Angaben für ihr Grundstück bzw. für beliebige Flurstücke direkt als PDF-Datei zur Ansicht und Übernahme und/oder als XML-Datei zur Weiterverarbeitung herunterladen.
Die Grundstücksdaten aus dem Portal stammen vorrangig aus den Liegenschaftskatastern der Landkreise und kreisfreien Städte, die die Daten unter Aufsicht des Landesamts für innere Verwaltung (LAiV) erheben. Das DVZ-Team stellt die benötigten Datenschnittstellen zusammen, bereitet die Daten in der richtigen Form auf und pflegt diese anschließend im Portal ein. „Das Datenportal Grundsteuerreform M-V enthält Informationen, die vielen Grundstücksbesitzer* innen nicht einfach vorliegen, zum Beispiel der Bodenrichtwert für das eigene Grundstück“, sagt Marco L. Zehner, Sachgebietsleiter für Geoinformationen im DVZ. „Für die Nutzer*innen vereinfacht es das Ausfüllen der Grundsteuererklärung daher ungemein, da sie die Informationen gebündelt an einer Stelle abrufen können.“
Marco L. Zehner | Sachgebietsleiter Geoinformationen
Beim Zusammenführen und bei der Aufbereitung der Daten aus verschiedenen Quellen konnte das DVZ auf der bestehenden Basiskomponente Geodateninfrastruktur für das Land M-V (GDI-M-V) aufbauen. Durch die vorliegende Infrastruktur und die bereits existierenden Tools und Werkzeuge war es so möglich, das neue Datenportal Grundsteuerreform M-V in kurzer Zeit zu erstellen. „Die technische Basis für das Portal besteht bereits seit vielen Jahren. Aus diesem ‚Baukasten‘ haben wir das neue Datenportal zusammengestellt“, sagt Marco L. Zehner. „Wir nutzen die technischen Komponenten der Geodateninfrastruktur auch als Grundlage für andere Fachanwendungen, beispielsweise für den Breitbandausbau oder die Badewasserkarte M-V. Wir können damit also die verschiedensten Geodaten-Projekte für unsere Kunden umsetzen.“
Ausblick
Das Datenportal Grundsteuerreform M-V soll voraussichtlich bis zum Jahr 2025 zur Verfügung stehen. In dieser Zeit stellt das Finanzamt die Grundsteuerwerte aller Grundstücke in M-V fest. Die auf der Basis dieser Werte festgesetzten Grundsteuermessbeträge gehen anschließend an die Kommunen, die die Hebesätze für die Berechnung der Grundsteuer bestimmen und darauf basierend die neue Grundsteuer festlegen. Die Bürger*innen erhalten ihre neuen Grundsteuerbescheide dann im zweiten Halbjahr 2024.
Parallel unterstützt das DVZ die Ressorts der Landesverwaltung sowie weitere Dritte bei der Aufbereitung der steuerrelevanten Informationen für die Grundsteuererklärung. Ziel ist es, die Aufbereitung der Werte für die ca. 150.000 Flurstücke der Landesressorts weitestgehend zu automatisieren.
Grundsteuerwerte abrufen
Zum Datenportal: www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/
- Adresse eingeben oder Grundstück(e) über die Filterfunktion suchen und auswählen
- Über „Daten abrufen“ Daten herunterladen
- Grundsteuererklärung zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 elektronisch beim Finanzamt einreichen