
Prüfen, sensibilisieren, beraten
Die Überwachungsstelle ist eine Instanz, die die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit nicht nur überwacht, sondern auch begleitet. Sie prüft in regelmäßigen Abständen, inwieweit die öffentlichen Stellen die Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit bereits erkannt und in Angriff genommen oder schon umgesetzt haben. Gleichzeitig unterstützt sie selbige mit individuellen Handlungsempfehlungen. Sie entscheidet auch über Beschwerden von Bürger*innen.
Von ausreichenden Kontrasten (in Schrift und Bild) bei allen Elementen bis zur vollständigen Bedienbarkeit mit der Tastatur: Insgesamt müssen die Online-Angebote – je nach Funktionsumfang – bis zu 92 Anforderungen erfüllen, um als barrierefrei zu gelten. Die Bewertung der Anwendungen erfolgt dabei auf der Basis des europäischen Mindeststandards (Norm EN 301 549) sowie nach zusätzlichen landesspezifischen Kriterien. Welche Internetangebote die Überwachungsstelle in einem Prüfungszeitraum untersucht, wird jeweils per Stichprobe ermittelt. Um die technischen Anforderungen der Überwachung pünktlich und passgenau sicherstellen zu können, wurde das DVZ vom Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Durchführung der Einzelprüfungen beauftragt.
Wahrnehmung schärfen, Wissen vermitteln
Ein Problem: Die meisten öffentlichen Stellen wissen gar nicht, welche Barrieren unbeabsichtigt auf ihren Anwendungen existieren und wie sie diese abbauen können. An dieser Stelle zeigt sich der ungeheure Nutzen der Prüfberichte, die die Überwachungsstelle den öffentlichen Stellen zur Verfügung stellt. „Die Berichte in Mecklenburg-Vorpommern beschreiben die Fehler ausführlich, geben erste konkrete Handlungsempfehlungen und sensibilisieren für die individuellen Bedürfnisse der Nutzer*innen“, sagt Katrin Becker.
Doch dies ist nur ein erster Schritt. Die Überwachungsstelle bietet zudem Erstberatungen an, die einige öffentliche Stellen bereits in Anspruch genommen haben. Im Jahr 2022 stehen deshalb der Ausbau der eigenen Webseite sowie der Austausch mit Stakeholdern auf dem Programm (u. a. mit dem Inklusionsförderrat der Landesregierung). Und auch der zweite Prüfungszeitraum läuft bereits seit dem 01.01.2022.