Die Betroffenen
9,4 %
der Menschen
in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung.
28,4 %
der Menschen
in Deutschland leben mit Behinderungen.
97 %
der Behinderungen
entstehen im Laufe des Lebens.
220.000
Beschäftigte
arbeiten im öffentlichen Dienst mit Schwerbehinderung.
Barrierefreiheit ist kein optionales Extra, sondern gesetzliche Pflicht
In Deutschland gibt es mehrere Gesetze und Verordnungen auf Bundes- wie auf Landesebene, die Unternehmen und öffentliche Verwaltungen dazu verpflichten, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen neben der klassischen Website für Bürgerinnen und Bürger auch elektronische Dokumente, Formulare und Verwaltungsprozesse bis hin zum Arbeitsplatz selbst.
Mit diesen Vorgaben soll die Erfüllung von Grundbedürfnissen für alle ermöglicht werden.
Grundlage aller gesetzlichen Regelungen ist die 2007 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention. Auf ihr bauen nationale und landesrechtliche Vorgaben auf – insbesondere die (Landes-)Behindertengleichstellungsgesetze, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnungen (BITV/BITVO), das Onlinezugangsgesetz (OZG), das SGB IX sowie weitere arbeits- und dienstrechtliche Regelungen wie die Verordnung über Arbeitsstätten. Das fachliche Fundament für die konkrete technische Umsetzung bilden internationale Standards und Normen wie die WCAG, die EN 301 549 und die DIN EN ISO 9241. Sie definieren prüfbare Anforderungen an barrierefreie digitale Produkte und Dienstleistungen.
Weitere Informationen zu den Gesetzen und Verordnungen auf Bundesebene, die Anforderungen bezüglich barrierefreier Informationstechnik enthalten, finden Sie unter folgendem Link:
Zur Bundesfachstelle BarrierefreiheitDigitale Barrierefreiheit als strategische Chance
Barrierefreie IT-Angebote sind nicht nur essentiell für Menschen mit Behinderungen, sondern schaffen einen Mehrwert für alle Nutzer.
Digitale Barrierefreiheit ermöglicht Mitarbeitern mit Behinderungen selbstbestimmtes Arbeiten – und entlastet alle anderen durch klare Strukturen, verständliche Inhalte und reduzierte kognitive Belastung.
Frühzeitige Fehlervermeidung kostet weniger, als Barrieren aufwendig später zu beseitigen. Und: Intuitiv bedienbare digitale Angebote reduzieren Rückfragen der Nutzer und damit auch Supportkosten.
Wenn Anwendungen intuitiv bedienbar sind und Fachkräfte weniger Support leisten müssen, haben sie mehr Zeit für ihre eigentlichen Arbeitsaufgaben.
Niemanden auszuschließen bedeutet gleichzeitig, eine größere Zielgruppe zu erreichen. Auch SEO-technisch punkten barrierefreie digitale Angebote – denn sie werden bei Google & Co. besser gerankt. Gleichzeitig profitieren sie von klaren Strukturen und sauberen Inhalten, die auch für KI-Systeme besser lesbar und auswertbar sind.
Vermeiden Sie Risiken, indem Sie gesetzliche Vorgaben erfüllen - so vermeiden Sie Verzögerungen oder erneute Anpassungen im Rahmen von Beteiligungs- und Prüfverfahren. Gleichzeitig sichern Sie die nachhaltige Nachnutzbarkeit Ihrer Anwendungen – etwa im länderübergreifenden Einsatz.
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran! Zeigen Sie mit barrierefreien IT-Angeboten, dass Sie die Bedürfnisse Ihrer Nutzer ernst nehmen und innovative Lösungen anbieten.
Katrin Becker, Fachkoordinatorin für digitale Barrierefreiheit:
"Nutzertests zeigen am deutlichsten, wo Menschen auf Barrieren stoßen. Der größte Aha-Moment entsteht, wenn Auftraggebende und Entwickelnde selbst kurz in die Rolle von Nutzenden schlüpfen – etwa nur mit Tastatur oder Screenreader – und so die Barrieren am eigenen Leib erleben."