Foto von vier DVZ-Kolleg*innen im Innenhof gehend, blau eingefärbt
Digitale Barrierefreiheit
Grafik: Neben einer Frau im Rollstuhl werden auf weiteren Bildschirmen Symbole für Handicaps gezeigt.

Digitale Inhalte müssen so gestaltet sein, dass alle Menschen sie verstehen und selbstständig nutzen können. Menschen mit Behinderungen wird auf diese Weise eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht - und digitale Angebote werden für alle einfacher, verständlicher und angenehmer nutzbar.
Für öffentliche Stellen ist digitale Barrierefreiheit daher gesetzliche Pflicht - gleichzeitig aber auch ein Qualitätsmerkmal moderner Verwaltung und eine strategische Chance: Barrierefreie Angebote erreichen mehr Menschen, reduzieren Folgekosten und stärken das Vertrauen.
Wir unterstützen Behörden der öffentlichen Verwaltung bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit – in Entwicklungs- und Vergabeprozessen ebenso wie bei bestehenden Systemen. Mit Tests, Schulungen und praxisnahen Lösungen begleiten wir Sie auf dem Weg zu nachhaltig zugänglichen digitalen Angeboten.

Jetzt kontaktieren

Wer ist betroffen?

Barrierefreiheit betrifft nicht nur eine kleine Gruppe von Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Einschränkungen können dauerhaft, vorübergehend oder situativ auftreten – und damit im Laufe des Lebens nahezu jede und jeden betreffen.

Icon Frau als Geschäftsführerin

Sehvermögen

  • Sehschwäche, Sehverlust (ein- oder beidseitig), Farbenblindheit
  • Reflexionen
Icon Frau als Geschäftsführerin

Hörvermögen

  • Hörschwäche, Hörverlust, Tinnitus
  • Rücksicht 
Icon Frau als Geschäftsführerin

Sprachvermögen

  • Sprachbeeinträchtigungen, Stummheit
  • Akzent
Icon Frau als Geschäftsführerin

Kognition

  • Lese-/Rechtschreibschwäche, geistige Behinderungen
  • Medikamenteneinnahme
Icon Frau als Geschäftsführerin

Handhabung

  • Gelenkbeeinträchtigungen, chronische Schmerzen, Lähmungen, Fehlbildungen
  • Keine Hand frei
Icon Frau als Geschäftsführerin

Lichtreize

  • Epilepsie
  • Migräne
Foto vom DVZ-Gebäude außen, blau eingefärbt

Die Betroffenen

9,4 %

der Menschen

in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung.

28,4 %

der Menschen

in Deutschland leben mit Behinderungen.

97 %

der Behinderungen

entstehen im Laufe des Lebens.

220.000

Beschäftigte

arbeiten im öffentlichen Dienst mit Schwerbehinderung.

Leistungen - So unterstützen wir Sie auf dem Weg zur barrierefreien IT

Digitale Barrierefreiheit entscheidet darüber, ob Menschen teilhaben können oder ausgeschlossen werden. 
Wir unterstützen öffentliche Verwaltungen bei der strukturierten Umsetzung barrierefreier IT-Lösungen – praxisnah, fundiert und abgestimmt auf Ihre organisatorischen Rahmenbedingungen.

Icon leicht

Beratung & Entwicklung

Wir beraten Sie zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und begleiten Ihre IT-Projekte von der Anforderungsdefinition bis zur Neu- und Weiterentwicklung barrierefreier Lösungen.

Icon leicht

Tests & Optimierung

Wir planen und führen Barrierefreiheitstests für Websites und Fachanwendungen (auch Prototypen) sowie Dokumente und Dokumentenvorlagen durch – auf Basis gesetzlicher und projektspezifischer Kriterien. Sie erhalten klare, umsetzbare Handlungsempfehlungen zur Verbesserung Ihrer Systeme.

Icon leicht

Beschaffung & Vergabe

Wir unterstützen bei der Beschaffung und Vergabe neuer IT-Systeme – damit Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt wird.

Icon leicht

Schulungen & Sensibilisierung

Mit praxisnahen Schulungen stärken wir Mitarbeitende und IT-Verantwortliche und verankern digitale Barrierefreiheit nachhaltig in Ihren Prozessen. 

Barrierefreiheit ist kein optionales Extra, sondern gesetzliche Pflicht

In Deutschland gibt es mehrere Gesetze und Verordnungen auf Bundes- wie auf Landesebene, die Unternehmen und öffentliche Verwaltungen dazu verpflichten, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen neben der klassischen Website für Bürgerinnen und Bürger auch elektronische Dokumente, Formulare und Verwaltungsprozesse bis hin zum Arbeitsplatz selbst.
Mit diesen Vorgaben soll die Erfüllung von Grundbedürfnissen für alle ermöglicht werden.

Foto DVZ-Softwareentwickler beim Arbeiten

Grundlage aller gesetzlichen Regelungen ist die 2007 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention. Auf ihr bauen nationale und landesrechtliche Vorgaben auf – insbesondere die (Landes-)Behindertengleichstellungsgesetze, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnungen (BITV/BITVO), das Onlinezugangsgesetz (OZG), das SGB IX sowie weitere arbeits- und dienstrechtliche Regelungen wie die Verordnung über Arbeitsstätten. Das fachliche Fundament für die konkrete technische Umsetzung bilden internationale Standards und Normen wie die WCAG, die EN 301 549 und die DIN EN ISO 9241. Sie definieren prüfbare Anforderungen an barrierefreie digitale Produkte und Dienstleistungen.

Weitere Informationen zu den Gesetzen und Verordnungen auf Bundesebene, die Anforderungen bezüglich barrierefreier Informationstechnik enthalten, finden Sie unter folgendem Link:

Zur Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit als strategische Chance

Barrierefreie IT-Angebote sind nicht nur essentiell für Menschen mit Behinderungen, sondern schaffen einen Mehrwert für alle Nutzer.

Digitale Barrierefreiheit ermöglicht Mitarbeitern mit Behinderungen selbstbestimmtes Arbeiten – und entlastet alle anderen durch klare Strukturen, verständliche Inhalte und reduzierte kognitive Belastung.

Frühzeitige Fehlervermeidung kostet weniger, als Barrieren aufwendig später zu beseitigen. Und: Intuitiv bedienbare digitale Angebote reduzieren Rückfragen der Nutzer und damit auch Supportkosten.

Wenn Anwendungen intuitiv bedienbar sind und Fachkräfte weniger Support leisten müssen, haben sie mehr Zeit für ihre eigentlichen Arbeitsaufgaben.

Niemanden auszuschließen bedeutet gleichzeitig, eine größere Zielgruppe zu erreichen. Auch SEO-technisch punkten barrierefreie digitale Angebote – denn sie werden bei Google & Co. besser gerankt. Gleichzeitig profitieren sie von klaren Strukturen und sauberen Inhalten, die auch für KI-Systeme besser lesbar und auswertbar sind.

Vermeiden Sie Risiken, indem Sie gesetzliche Vorgaben erfüllen - so vermeiden Sie Verzögerungen oder erneute Anpassungen im Rahmen von Beteiligungs- und Prüfverfahren. Gleichzeitig sichern Sie die nachhaltige Nachnutzbarkeit Ihrer Anwendungen – etwa im länderübergreifenden Einsatz.

Gehen Sie mit gutem Beispiel voran! Zeigen Sie mit barrierefreien IT-Angeboten, dass Sie die Bedürfnisse Ihrer Nutzer ernst nehmen und innovative Lösungen anbieten.

Foto von Claudia Dähnert

Katrin Becker, Fachkoordinatorin für digitale Barrierefreiheit:

"Nutzertests zeigen am deutlichsten, wo Menschen auf Barrieren stoßen. Der größte Aha-Moment entsteht, wenn Auftraggebende und Entwickelnde selbst kurz in die Rolle von Nutzenden schlüpfen – etwa nur mit Tastatur oder Screenreader – und so die Barrieren am eigenen Leib erleben."

DVZ-Mitarbeiterin hält ein Seminar vor vielen Personen

Schulungsangebote zur digitalen Barrierefreiheit

Sie fragen sich, wie Sie digitale Barrierefreiheit gesetzeskonform umsetzen? Wen sie betrifft? Und welche konkreten Anforderungen an barrierefreie IT es überhaupt gibt? 

Wir sensibilisieren Mitarbeitende und IT-Verantwortliche und zeigen in unseren Schulungen praxisnah, wie Dokumente - z.B. in Word, PowerPoint, PDF oder InDesign - barrierefrei gestaltet werden können.

Bei Interesse stimmen wir gern einen individuellen Termin mit Ihnen ab.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Teilen
Kontakt

Kontakt

DVZ Datenverarbeitungszentrum
Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Lübecker Straße 283
19059 Schwerin