
Schlüsselbegriff "Digitale Souveränität"
Die Forderung nach einer Stärkung der digitalen Souveränität sowie nach mehr strategischer Autonomie und Selbstbestimmung hat in Deutschland und Europa breiten Eingang in die Digitalpolitik gefunden. So kündigte die Bundesregierung im Juli 2020 in ihrem Programm für die deutsche Ratspräsidentschaft an: „… die digitale Souveränität als Leitmotiv der europäischen Digitalpolitik etablieren zu wollen.“ Dies ist ein prominentes Beispiel dafür, wie sich Konzepte und Aktivitäten unter dem Schlüsselbegriff „digitale Souveränität“ zu einem Schlüsselbegriff im Rahmen der Digitalisierung entwickelt haben.
Eine eigene Cloud für die Verwaltung
Deshalb hat der IT-Planungsrat als politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern die Arbeitsgruppe „Cloud und digitale Souveränität“ ins Leben gerufen. Das DVZ nutzt hier die Chance, sich intensiv und in Zusammenarbeit mit Vertretern des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung MV einzubringen. Ziel ist es, im Sinne von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen die eigenen Interessen mit Blick auf die digitale Souveränität zu wahren. Für die öffentliche Verwaltung geht es auch darum, selbst zu entscheiden, wie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten umzusetzen sind.

Falk Friese | Leiter Stabstelle Enterprise Architekturmanagement
„Der Aufbau einer eigenen deutschen Verwaltungscloud ist einer der zentralen Punkte, die mit einer grundlegenden Modernisierung der IT-Strukturen die Abhängigkeit von wenigen Anbietern aufheben soll. Durch die Führung der Arbeitsgruppe „Cloud“ gelingt es dem DVZ, sich innerhalb des entstandenen Netzwerkes Gehör zu verschaffen und vereinheitlichte Standards mit voranzutreiben. So haben wir bereits mit einer Vielzahl von eingesetzten Open-Source-Produkten alternative IT-Lösungen aufgezeigt."
Anbieteroffene Vergabe
Die geplanten Veränderungen bleiben nicht ohne Folgen für die Vergabepraxis. Diese gehöre ebenfalls auf den Prüfstand, um zukunftsfähige bundeseinheitliche Standards von der Beschaffung bis zum Betrieb anzubieten.