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DVZ Datenverarbeitungszentrum
Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Lübecker Straße 283
19059 Schwerin

DVZ Bürger-Service
Digitalisierung der Verwaltung

„Digital first“

Die Bürger*innen im digitalen Deutschland stehen nicht mehr Schlange im Amt, sondern loggen sich bequem von zu Hause in ihr zentrales Servicekonto ein. Verwaltungsvorgänge können digital, zeitsparend und vor allem sicher erledigt werden, während Services nutzerfreundlich und lebenslagenorientiert aufgebaut sind. Unternehmen können alle Anliegen über ihr Unternehmenskonto abwickeln. Leitprinzip ist „digital first“, das heißt, der Online-Kanal ist der priorisierte Zugang zur Verwaltung. Die Themen digitale Verwaltung und innovativer Staat genießen aktuell eine hohe politische Aufmerksamkeit und es gibt eine Reihe Initiativen sowie Modernisierungsvorhaben auf allen föderalen Verwaltungsebenen.

Digitale Verwaltung

Digitale Verwaltung muss neu gedacht werden

Digitalisierung in der Verwaltung muss ganzheitlich gedacht werden. Also von Ende zu Ende – vom Antrag bis zum Bescheid. Das Onlinezugangsgesetz macht den Anfang und nimmt die Antragsstellung, also die digitale Erreichbarkeit der Verwaltungsleistung als Frontend, in den Fokus.

Hier bleiben wir nicht stehen: Ob Registermodernisierung oder „Once only“ – das sind die nächsten Schlagworte, die der Digitalisierung ihre strategische Richtung vorgeben. Der Verwaltungsvorgang selbst und dessen Bearbeitung muss nun in den Blick genommen werden, damit die Digitalisierung die Verwaltung beschleunigt und entlastet.

E-Government-Gesetz MV

Das EGovG MV übernimmt zum einen Regelungen des E-Government-Gesetzes des Bundes, um ein ebenenübergreifendes, einheitliches Verwaltungshandeln in Ausführung von Bundes- und Landesrecht zu gewährleisten und eine Kollision zwischen Bundes- und Landesrecht zu vermeiden. Zum anderen enthält das EGovG MV landesspezifische Regelungen, die die E-Government-Strategie des Landes umsetzen und vorantreiben sollen. Ziel ist es, die Verwaltungsprozesse innerhalb und zwischen den Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Bund sowie die Dienstleistungen gegenüber den Bürger*innen effizienter und möglichst ohne Medienbrüche elektronisch und sicher abzuwickeln.

MV-Serviceportal

Online Leistungen für MV: Das MV-Serviceportal

Um die Verwaltungsleistungen in MV digital anzubieten, hat das DVZ im Auftrag des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung das MV-Serviceportal entwickelt. Dort können alle Behörden in MV, des Bundes und auch kommunale Versorgungsbetriebe ihre Leistungen online anbieten. Das Portal bietet die Möglichkeit, über standardisierte Prozesse Verwaltungsleistungen für Antragsteller*innen komplett digital abzubilden. Durch das hohe Maß an Standardisiertung ist es möglich, Leistungen schnell und effizient zu digitalisieren. So ist man in der Lage, monatlich neue digitale Verwaltungsleistungen im Rahmen der Eigenentwicklung bereitzustellen.

Das Onlinezugangsgesetz

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtete Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2023 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Ziel ist es, ein flächendeckendes Angebot für alle onlinefähigen Verwaltungsleistungen bereitzustellen. Hier kommen auch sogenannte EfA-Dienste zum Einsatz. EfA steht für „Einer für Alle“ – der Dienst muss nur einmal entwickelt werden, damit ihn alle Bundesländer verwenden können. In der Praxis liegt darin jedoch die Schwierigkeit. Denn das Verwaltungsrecht, die Grundlage für jeden Onlinedienst, variiert häufig von Bundesland zu Bundesland und auch auf kommunaler Ebene.

Logo FIM

Verwaltungsleistungen standardisiert dokumentieren 

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) ist eine Art Baukastensystem, aus der sich Behörden, Fachverfahrenshersteller oder IT-Dienstleister bedienen können, um Verwaltungsverfahren zu digitalisieren. FIM stellt leicht verständliche Bürgerinformationen, einheitliche Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für Verwaltungsleistungen bereit. Dazu „übersetzt“ FIM die gesetzlichen Vorgaben in standardisierte Dokumentationen und ist damit die Voraussetzung für nachnutzbare rechtskonforme Lösungen in der OZG-Umsetzung. Deshalb haben sich Bund, Länder und Kommunen im IT-Planungsrat darauf verständigt, FIM als einheitliche Methode für die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren anzuwenden. Auf Basis FIM werden Rechtskonformität, Nachnutzbarkeit sowie effiziente Wartbarkeit von Online-Services und deren Weiterentwicklung bei Gesetzesnovellierungen sichergestellt.

Weiterführende Informationen


 

Bild: Zwei Frauen arbeiten an einem Laptop

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