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EU-DLR: Chance zur umfassenden Modernisierung der Verwaltung ...

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) soll es Firmen erleichtern, auch außerhalb ihrer heimischen Märkte tätig zu werden. Ziel ist es, die rechtlichen, vor allem aber die bürokratischen Hürden abzubauen, um den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu vereinfachen bzw. zu fördern. In der Folge entstehen ein einheitlicher Binnenmarkt, eine Vertiefung der europäischen Verwaltungszusammenarbeit und damit eine verbesserte Unterstützung für Dienstleistungserbringer und -Empfänger. Dann kann jeder Dienstleister vom Freiberufler bis zum Gewerbetreibenden, der in seinem Heimatland ordnungsgemäß ein Gewerbe ausübt, seine Leistungen im EU-Ausland anbieten, ohne dort gleich eine Niederlassung zu gründen. Im Ergebnis wird die EU-DLR zum wichtigen Reformvorhaben innerhalb der Lissabon-Strategie der Europäischen Union – die vorsieht, Europa bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Alle Mitgliedstaaten haben bis zum 28. Dezember 2009 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Wenn sich in Zukunft ein Dienstleister in Deutschland niederlassen möchte, so hat er Anspruch auf die Beratung und Betreuung durch eine einzige Stelle in der Verwaltung. Dieser so genannte „Einheitliche Ansprechpartner“ (EA) kümmert sich um die Abwicklung aller Formalitäten, die nach der Vereinfachung noch nötig sind. So bleiben dem Dienstleister die vielen, mitunter zeit- und nervenaufreibenden Behördengänge erspart. Dazu hält der EA auch allgemeine Informationen bereit, z. B. die in den Mitgliedstaaten geltenden Anforderungen, die bei Streitfällen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe oder Angaben zu Verbänden und Organisationen, die beraten und unterstützen können. Die EU-DLR gibt vor, dass binnen drei Jahren ein flächendeckendes Netzwerk von Einheitlichen Ansprechpartnern aufzubauen ist. Die organisatorische Umsetzung wird den Ländern freigestellt, d. h. die Zahl der EA wird von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und sogar von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Eine von vielen bis heute noch nicht geklärte wichtige Voraussetzung ist die Frage der Verortung, also: Welche Institutionen sollen künftig die Rolle des Einheitlichen Ansprechpartners wahrnehmen? In Frage dafür kommen beispielsweise die Kommunen (Kommunalmodell) oder auch die Berufs-, Handels- bzw. Handwerkskammern (Kammermodell).

Die Informations- und Kommunikationstechnologien werden als entscheidend für die Modernisierung der Behörden angesehen. Die Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung und Verarbeitung von Informationen wird auch in der EU-DLR als wesentliches Instrument zur Verwaltungsvereinfachung gefordert. Verfahren und Formalitäten sollen problemlos und grenzüberschreitend auf elektronischem Wege bearbeitet und genehmigt werden können. Die konkrete Umsetzung dieser Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner, wirft jetzt die fundamentale Frage der Reorganisation und Optimierung von Prozessen auf. Als Konsequenz ist abzusehen, dass ohne eine entwickelte E-Government-Infrastruktur weder die IT-technischen Anforderungen der EU-DLR zu bedienen, noch eine Verwaltungsmodernisierung durchzuführen sind. Durch die notwendige technische Umsetzung der Richtlinie bis Ende 2009 erfahren viele aktuelle Themen im E-Government wie die qualifizierte digitale Signatur eine Beschleunigung. Bewährte Strategien wie one-stop-Government, Prozessorientierung oder Lebenslagenprinzip bekommen im Kontext der Föderalismusreform und der notwendigen verwaltungsinternen Schnittstellen zwischen Bund, Ländern und Kommunen eine neue Bedeutung.

In Mecklenburg-Vorpommern wird bereits seit 2007 unter Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus an der Umsetzung der EU-DLR gearbeitet. Dabei unterstützt die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktförderung (GSA) das Ministerium bei der Koordinierung der gebildeten Arbeitsgruppen. Daneben ist das Innenministerium für die IT-Umsetzung der EU-DLR verantwortlich. Zusammen mit der DVZ M-V GmbH wurde für das Vorhaben ein Grobkonzept erstellt, in dem sie eine zentrale Lösung auf Basis der bestehenden E-Government- Infrastruktur empfiehlt. Auch hier wird eine Realisierung in mehreren Schritten vorgeschlagen. Zunächst werden in einer ersten Umsetzungsstufe die Mindestanforderungen der EU-DLR erfüllt. Diese beschränken sich im Wesentlichen auf die Online-Informationsbereitstellung und die elektronische Verfahrensabwicklung. In der zweiten Umsetzungsstufe ab 2010 erfolgt ein Ausbau der automatisierten Interaktion zwischen den Einheitlichen Ansprechpartnern und den „Zuständigen Stellen“. Letztere sind für die Abarbeitung von Verfahren verantwortlich, z. B. für die Erteilung von Genehmigungen oder Bescheiden. Eine dritte Umsetzungsstufe ab 2011 hat durchgängige, medienbruchfreie Prozessabläufe zwischen dem Einheitlichen Ansprechpartner und allen Zuständigen Stellen zum Ziel. Viele benötigte Funktionen zur Erfüllung der Richtlinie stehen bereits zur Verfügung, so dass bei der Nutzung der Komponenten Synergieeffekte zu vorhandenen und zukünftigen E-Government-Anwendungen entstehen.


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