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PERSONENSTANDSWESEN: Der IT-Service für alle Standesämter ...

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Das am 23. Februar 2007 verabschiedete Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (PStRG) sieht ab dem 1. Januar 2009 die elektronische Registerführung vor. Es lässt eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2014 zu. Die Einrichtung zentraler Register auf Landesebene steht den Bundesländern offen. Diese müssen nach Maßgabe des Gesetzes bis zu 110 Jahre ihre volle Beweiskraft bewahren. Mittel- bis langfristig entsteht ein bundesweiter elektronischer Verbund der Standesämter mit Verbindungen zu anderen Bedarfsträgern. Die Vorbereitungen dazu sind im vollen Gange, damit eine schrittweise Nutzung der Register sichergestellt werden kann. Mit dem Zweckverband „Elektronische Verwaltung in M-V“ (eGo-MV), dem Verlag für Standesamtwesen und der DVZ M-V GmbH haben sich starke Partner gefunden, diesen umfassenden Modernisierungsprozess in den Standesämtern des Landes zu begleiten.

Der Zweckverband „Elektronische Verwaltung in M-V“ hat die Aufgabe, die Kommunalverwaltungen in M-V bei der Umsetzung von E-Government-Lösungen zu unterstützen. Im Bezug auf die Realisierung des neuen Personenstandswesens hat sich die Geschäftsstelle nach einem intensiven Meinungsbildungsprozess mit anderen Partnerverbänden, dem Verlag für Standesamtswesen und auf Grund der komplexen Anforderungen, für einen Betrieb des Fachverfahrens und der der elektronischen Register in der DVZ M-V GmbH entschieden. Unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft der Verwaltung ist der Zweckverband direkter Ansprechpartner für das Fachverfahren und die elektronischen Register im Land M-V.

Es ist beabsichtigt, die Vermittlungsstelle - die für das Einwohnerwesen bereits aufgebaut wurde - auch an die Anforderungen des Personenstandswesens anzupassen. Die Vermittlungsstelle übernimmt dabei die Aufgaben des sicheren Datentransportes für die Standesämter. Es wird eine leistungsfähige OSCI-Infrastruktur für eine sichere Ende-zu-Ende-Kommunikation zwischen Behörden zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die elektronischen Register in räumlich getrennten Lokationen, unter Einbeziehung der erforderlichen elektronischen Signaturen, getrennt nach Standesämtern zuverlässig durch die DVZ M-V GmbH betrieben werden können.

 

Die Führung elektronischer Personenstandsregister wird mittels der neuen Softwarekomponente „Registerverfahren“ umgesetzt. Verbunden mit EL.MA - der Lösung der DVZ M-V GmbH zur vertrauenswürdigen Langzeitspeicherung der Registereintragungen - erfüllt das Registerverfahren die Anforderungen an Authentizität, Sicherheit, Lebensdauer und Datenschutz. EL.MA entspricht den Kriterien der Technischen Richtlinie 03125 des BSI „Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente“. Der Betrieb der Komponenten setzt die Verfügbarkeit kompetenter Rechenzentrumsdienstleistung voraus.

 

 

 

 


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